Die Mission des Departements für Tourismusentwicklung gilt als Referenz in Bezug auf die Klassifizierung möblierter Touristenunterkünfte im Departement Haute-Loire. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Qualifizierung von Wohnungen verfügt es über ein Team von Technikern, die in der neuen Methode zur Klassifizierung möblierter Wohnungen qualifiziert und geschult sind.

Möblierte Touristenunterkünfte sind heute Teil der Touristenunterkünfte, an die sich Touristen gerne für ihren Aufenthalt wenden.

Möblierte Beherbergungsbetriebe sind „möblierte Villen, Appartements oder Studios zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter, die zur Vermietung an durchreisende Kunden angeboten werden, die dort keinen Wohnsitz nehmen und sich dort aufhalten, gekennzeichnet durch die Vermietung an einem Tag, einer Woche oder einem Monat“ ( Artikel L. 324-1-1 des Tourismusgesetzes).

Die Einstufung als möblierte Beherbergungsbetriebe lässt Sie von bestimmten Vorteilen profitieren Steuervorteile : Pauschalabzug von 71 % auf Mieteinnahmen im Rahmen der Regelung für Kleinstunternehmen (Artikel 50-0 des CGI), Befreiung von der Wohnungssteuer und der Grundsteuer in ländlichen Revitalisierungszonen (III des Artikels 1407 und Artikel 1383 E bis des der allgemeinen Abgabenordnung)], Vereinbarung mit der Nationalen Agentur für Urlaubsschecks (www.ancv.com), Vereinfachung der Berechnung der Kurtaxe (eigentliche Kurtaxe), …

Saisonal möblierte Wohnungen werden klassifiziert nach nationale Standards für möbliertes Wohnen.

Die Klassifizierung von möblierten Beherbergungsbetrieben zielt wie die Klassifizierung anderer Beherbergungsbetriebe darauf ab, dem Kunden ein Maß an Komfort und Service anzuzeigen. Es ist auch ein Marketinginstrument für den Vermieter.

Anrufer

Séverine TALLOBRE

Verantwortlich für die Klassifizierung von möblierten Touristenunterkünften Clévacances Facilitator – Qualitätsreferent für Cycling Welcome

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